Aus dem Vorstand:
Aufruf zur öffentlichen Kandidatur
Foto: Simone Ahrend/sah-photo
Der Vorstand hat beschlossen, alle Mitglieder, die sich im Vorstand oder in einem anderen Gremium engagieren wollen, zu einer öffentlichen Kandidatur aufzurufen.
Liebe Mitglieder des DJV Berlin – JVBB,
nach dem Rücktritt des Vorstands zum 1. September 2020 sind alle Verbandsmitglieder aufgerufen, am 26. September einen neuen Vorstand zu wählen. Neu gewählt werden an diesem Tag auch alle anderen Gremien unseres Verbandes.
Der Vorstand hat auf seiner letzten Sitzung am 26. August beschlossen, alle Mitglieder, die sich im Vorstand oder in einem anderen Gremium engagieren wollen, zu einer öffentlichen Kandidatur aufzurufen. Damit soll allen Wahlberechtigten die Gelegenheit gegeben werden, sich schon vor der Versammlung mit möglichst vielen Bewerber/innen vertraut zu machen. Bittet sendet Eure Bewerbung an unsere Geschäftsstelle (info@djv-berlin.de). Kurz darstellen, wer Ihr seid, für welche Vorstandsfunktion oder welches andere Gremium Ihr kandidieren möchtet und warum (bitte nicht mehr als 1500 Zeichen inklusive Leerzeichen). Außerdem wäre es gut, wenn Ihr ein aktuelles Bild mitsendet.
Der letzte Termin zur Einsendung der öffentlichen Kandidatur ist der 15. September 2020.
Im Anschluss daran erfolgt die Veröffentlichung der Bewerbungen in einem Sondernewsletter und auf den Online-Kanälen des Verbandes. Eine öffentliche Kandidatur ist aber keine zwingende Voraussetzung. Mitglieder können ihre Kandidatur auch erst auf der Mitgliederversammlung selbst bekannt geben.
Jedes Mitglied ist grundsätzlich berechtigt, für eine Vorstands- oder andere Gremienposition zu kandidieren, sofern das eigene Beitragskonto keine Rückstände aufweist. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Kandidatur sind von Gremium zu Gremium etwas unterschiedlich und betreffen vor allem die notwendige Dauer der Mitgliedschaft:
Vorstand:
Mitglied im DJV Berlin - JVBB, außerdem mindestens 2 Jahre Mitgliedschaftsdauer im DJV insgesamt (auch in einem anderen Landesverband)
Aufnahmeausschuss:
Keine zeitliche Bedingung
Delegierte zum Bundesverbandstag:
mindestens 1 Jahr Mitglied
Schiedsgericht:
mindestens 5 Jahre Mitglied
Kassenprüfer:
keine zeitliche Bedingung
Gremienplätze:
Vorstand:
Vorsitzende/r, 2 Stellvertreter/innen, Schatzmeister/in, Schriftführer/in, 4 Beisitzer/innen
Aufnahmeausschuss:
mindestens 6, maximal 12 Mitglieder (dürfen nicht dem Vorstand angehören)
Delegierte zum Bundesverbandstag:
mindestens 21 Mitglieder plus Ersatzdelegierte
Schiedsgericht:
10 Mitglieder (dürfen nicht dem Vorstand angehören)
Kassenprüfer:
mindestens 3 Mitglieder (dürfen nicht dem Vorstand angehören)