JVBB/DJV-Betriebsgruppe im rbb
Die KEF - An allem schuld?
Fotos: Michael Rediske
Der KEF-Vorsitzende Dr. Heinz Fischer-Heidlberger stellte sich den Fragen der JVBB/DJV-Betriebsgruppe im rbb.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF spielt eine wichtige Rolle im Vorfeld, wenn der künftige Rundfunkbeitrag festgelegt wird. Fischer-Heidlberger, Pensionierter Präsident des Bayerischen Landesrechnungshofs, erläuterte, wie die viel diskutierten „KEF-Berichte“ zustandekommen: auf Grundlage der Bedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die von fünf Arbeitsgruppen auf Wirtschaftlichkeit geprüft würden. Was sind Ihre Kriterien, einen Bedarf anzuerkennen oder nicht, wollten die Teilnehmer/innen aus rbb, Deutschlandradio, WDR und ZDF wissen, darunter Personalräte, Freienvertreter der Sender sowie die DJV-Vertreterin im ZDF-Fernsehrat. Der KEF-Vorsitzende und sein Geschäftsführer Dr. Tim Schönborn berichteten, dass sie bei ihren Ermittlungen Preiserhöhungen über unterschiedliche Indexierungen berücksichtigten. 80 Prozent der Ausgaben seien indexiert. Die KEF-Entscheidungen beruhen demnach auf den schriftlichen Auskünften der Sender sowie vielen Gesprächen mit deren Verantwortlichen. Vor allem Freienvertreter aus den Sendern fragten kritisch nach, warum ihre Gruppe von Journalist/innen dabei nicht unter „Personal“ geführt werde, sondern unter „Beschaffungskosten“. Folge sei, dass die Sender oft gerade hier ansetzten, wenn Einsparungen gefordert seien. Der KEF-Vorsitzende verwies hier auf den Unterschied im arbeitsrechtlichen Status und auf die Eigenverantwortung der Sender bei der „internen Steuerung“ – was nicht alle Zuhörer/innen befriedigte. Fischer-Heidlberger betonte, die KEF mache keine Politik, sei nur „Recht und Gesetz verpflichtet“ und verwies darauf, dass der Rundfunkbeitrag nicht von ihnen, sondern von den Ministerpräsidenten und Länderparlamenten festgelegt wird. Zur aktuellen Diskussion um eine mögliche automatische Indexierung des Rundfunkbeitrags gab er zu bedenken, dies könne für die Anstalten Vor- aber auch Nachteile haben – Nachteile dann, wenn die allgemeine Inflation die tatsächliche Preissteigerung bei den medienspezifischen Ausgaben nicht abdecke.