Pressemitteilung
Corona-Hilfen für Solo-Selbständige dringend verbessern
DJV wendet sich an Regierenden Bürgermeister Müller und Ministerpräsident Woidke
Die Corona-bedingte Unterstützung für freie Journalist/innen und andere Solo-Selbstständige muss dringend verbessert werden. Mit diesem Tenor hat sich der DJV Berlin-Journalistenverband Berlin-Brandenburg in Briefen an die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg gewandt.
Umfragen haben ergeben, dass zwei Drittel der „Freien“ starke Umsatzrückgänge und den kompletten Ausfall von vielen Aufträgen erlitten haben, vor allem im Bereich von politischen, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Messen.
Steffen Grimberg, Vorsitzender des DJV Berlin-JVBB, appelliert an beide Landesregierungen, „zumindest ein Hilfsangebot wie in Baden-Württemberg oder Thüringen einzurichten, wo monatlich 1.180 Euro als ‚Unternehmerlohn‘ an Selbständige gezahlt werden, ohne dass eine Bedürftigkeitsprüfung erforderlich wäre.“ Dieser Satz liege zwar immer noch unter dem tatsächlichen Bedarf, „wir schlagen aber bewusst eine pragmatische Lösung vor, die mit einem schnellen Start zum Jahresbeginn einhergeht“.
Von den Hilfsangeboten von Bund und Ländern, dass ergeben Umfragen des DJV, werden freie Journalist/innen überwiegend nicht erreicht. Die Corona-Grundsicherung der Bundesregierung fällt für die meisten von ihnen aus, weil sie in einem Haushalt mit Partner/in zusammenleben, bei denen ein eigenes Einkommen vorhanden ist, sodass gemeinsam das Grundsicherungsniveau überschritten wird. Dennoch fehlen in diesen Haushalten jetzt oft 2.000 Euro und mehr monatlich - für Miete, Altersversorgung oder studierende Kinder.
Auch die Soforthilfen von Bund und Land gehen an dieser Personengruppe vorbei. Denn sie werden nur für fixe Betriebsausgaben geleistet. Freiberuflich tätige Personen haben aber häufig fast ausschließlich variable Betriebsausgaben, die erst dann anfallen, wenn sie Aufträge erhalten.
Auch die von der Bundesregierung neu vorgesehene „Pauschale“ für Selbständige löst das Problem nicht. Sie beträgt lediglich 25% des Vorjahresumsatzes, ist mit harten Anrechnungsregelungen versehen. In der höchsten Stufe liegt sie mit monatlich 714 Euro noch einmal mehr als 450 Euro unter dem Satz, der in Baden-Württemberg und Thüringen schon jetzt ausgezahlt wird.
Der DJV Berlin-JVBB verweist auf das positive Beispiel Großbritannien. Dort erhalten Soloselbständige seit März 80 Prozent ihres Gewinns (Durchschnitt der letzten drei Jahre) monatlich als Scheck von ihrem Finanzamt, mit einer Deckelung bei rund 2.800 Euro.
Für Rückfragen: Steffen Grimberg, 0171 - 644 53 09