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Berichterstattung

dpa will häufiger Nationalität von Tätern nennen


Die Deutsche Presse-Agentur wird in ihrer Berichterstattung über Straftaten künftig häufiger als bisher die Nationalität von Tätern oder Tatverdächtigen nennen, berichtet kress.

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) wird in ihrer Berichterstattung über Straftaten künftig häufiger als bisher die Nationalität von Tätern oder Tatverdächtigen nennen. Darüber informierte Nachrichtenchef Froben Homburger die dpa-Mitarbeiter in einer Mail, wie der Mediendienst kress berichtet. Homburger spricht laut kress in der Mail von einer „grundsätzlichen Neubewertung“ der internen Leitlinien zu diesem äußerst strittigen Thema.Im Interview mit kress.de-Chefredakteur Bülend Ürük sagt Homburger, der entscheidende Anstoß dazu beziehe sich auf den Deutschen Presserat, der seine Richtlinie 12.1 geändert hatte. Statt des bisherigen „Sachbezugs“ zur Tat soll nun „begründetes öffentliches Interesse“ darüber entscheiden, ob die Nationalität oder Ethnie in der Berichterstattung über Verbrechen erwähnt wird oder nicht. Die Formulierung „begründetes öffentliches Interesse“ präzisierte der Presserat dann vor knapp zwei Wochen mit Praxis-Leitsätzen. Dazu sagt Homburger zu kress: „Diese Erläuterungen sind in vielen Punkten deckungsgleich mit den dpa-Leitlinien. Sie enthalten aber auch Passagen, die es uns in bestimmten Fällen schwer machen, unsere bislang eher zurückhaltende Linie mit Verweis auf den Pressekodex noch nachvollziehbar zu begründen. Das gilt zum Beispiel generell für die Berichterstattung über Kapitalverbrechen wie Mord und Folter.“ Für dpa-Redakteure gibt es im Haus eine Checkliste für Einzelfälle. Für eine Nennung spricht etwa, wenn es eine Öffentlichkeitsfahndung mit (Phantom)Bildern gibt, wenn es sich um eine Straftat in der Öffentlichkeit vor vielen Augenzeugen handelt, oder auch, wenn es in den Medien viele Spekulationen über die Nationalität des Täters gibt.Die Nennung der Nationalität des Täters oder Tatverdächtigen erfolgt entweder im Text oder in Zusatzinformationen von dpa-Meldungen, dem sogenannten Notizblock. Bei besonders schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Folter, Entführung oder Geiselnahme soll die Nationalität des Täters oder Tatverdächtigen in der Regel direkt im Text stehen. „Bisher waren wir hier sehr zurückhaltend und erwähnten die Staatsangehörigkeit nur dann, wenn es einen Sachbezug zur Tat oder ganz besonders spektakuläre Umstände gab. Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis kehren wir um“, so Homburger. „Wir glauben, dass wir mit der Neuregelung eine größere Handlungssicherheit an den dpa-Desks schaffen werden und auch in unserer Berichterstattung stringenter werden.“Die dpa ist die größte Nachrichtenagentur in Deutschland mit Sitz in Hamburg und der Zentralredaktion in Berlin. Sie hat nach eigenen Angaben mit Stand 2015 zwölf Landesdienste und insgesamt 58 Büros allein in Deutschland.

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