Dritter Geburtstag
Drei Jahre Freienvertretung beim rbb
An einem Montag vor drei Jahren – genau: am 13. Oktober 2014 – tagte zum ersten Mal die neu eingerichtete Freienvertretung beim rbb. Dem war ein langer Kampf, viel Lobbyarbeit auch des JVBB vorausgegangen.
Das Ziel, für die Freien Sitze im rbb-Personalrat oder jedenfalls gleichwertige Rechte der Freienvertretung zu erreichen, war leider bei der damaligen Intendantin und im Rundfunkrat nicht durchsetzbar gewesen. Immerhin, ein Anfang, viele Erfahrungen konnten in diesen drei Jahren gesammelt werden.
Für jeden fünften rbb-Freien ist die Vertretung (inzwischen schon) aktiv geworden: Beratung, wenn Freie ihren Status oder ihre Aufträge verlieren sollen, aber auch zu allen anderen Fragen wie korrekten Honoraren, Urlaubsanträgen etc. Dazu ist sie wichtiger Lobbyist der Freien, mit ihren Kontakten zu Medienpolitikern und Rundfunkräten. Bundesweit hat sie den neuen ARD-Freienrat genauso initiiert wie die ersten zwei ARD-Freienkongresse.
Vieles steht aus: Das Bundesverwaltungsgericht wird demnächst über die Rechte der Freienvertretung bei Vertragsbeendigungen entscheiden. Auch über Chancengleichheit der Freien mit den Festen bei Weiterbildungen wird demnächst ein Gericht entscheiden müssen.
JVBB und DJV Berlin sind in der rbb-Freienvertretung mit drei Mitglieder gut präsent: Christoph Hölscher, Thomas Prinzler und Christoph Reinhardt.
Und die Gewerkschaften unterstützen, wo sie können:
· Gerade ist der Bestandsschutz für die sogenannten nicht-programmgestaltenden Mitarbeiter/innen verbessert worden, eine Verbesserung des einschlägigen Tarifvertrags für Freie („12a“) wird demnächst ausgehandelt.
· Fast eine halbe Million Euro jährlich für Sozialleistungen dort sind schon im Rahmen des gerade ausgehandelten neuen Vergütungs-Tarifvertrags reserviert worden.
Vor allem aber: Die Freienvertretung braucht in Zukunft einklagbare Beteiligungsrechte, wie sie der rbb-Personalrat für die Festen seit langem hat. Mit dieser Forderung werden sich die Landesparlamente von Berlin und Brandenburg, die sich eine Evaluierung des Freien-Status vorgenommen haben, demnächst beschäftigen müssen.