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14 Jahre nach der Fusion von SFB und ORB:

Einheitlicher rbb-Tarifvertrag kann in Kraft treten


Mehr als zehn Jahre haben die Verhandlungen gedauert, am 1. Juli kann der Manteltarifvertrag (MTV) des rbb endlich in Kraft treten, nachdem Verwaltungsrat und Gewerkschaften zugestimmt haben. Künftig gelten für alle Mitarbeiter*innen dann die gleichen Regelungen. Bisher gab es noch die unterschiedlichen Tarifverträge der Vorgängersender ORB und SFB.  Es gibt Verbesserungen für alle - aber auch einige leichte Verschlechterungen.  Hier sind die wichtigsten Veränderungen:

  • Die neue einheitliche Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden (ORB früher: 40 Stunden) gilt bereits und ist jetzt auch Teil des gesamten Tarifwerks.

  • Verbessert wird die Eingruppierung bei der Festanstellung  freier Mitarbeiter, deren oft jahrzehntelange vorherige Tätigkeit als bislang nicht anerkannt wurde. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung in Art und Umfang einem Arbeitsverhältnis entsprochen hat.

  • Neu ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit ab dem siebten Beschäftigungsmonat – dann können Beschäftigte eine Teilzeitvereinbarung verlangen, auch eine befristete.

  • Neu sind Verbesserungen im Arbeitszeitregime: für erschwerte Dienste, Nachtarbeit und Schichtarbeit; außerdem ein besserer Schutz von Teilzeitkräften sowie Urlaubsanspruch bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.

  • Verstärkt wird der Rationalisierungsschutz (Betroffene genießen Vorrang bei Bewerbungen, ihre bisherige Vergütung wird geschützt, Qualifizierung muss angeboten werden, das Lebensalter spielt keine Rolle mehr).

 

  • Ebenso der Schutz bei Leistungsminderung: nur noch 10 Jahre Betriebszugehörigkeit sind Voraussetzung, die Vergütung bleibt erhalten.

 

  • Künftig können Verträge ohne Sachgrund befristet werden, so wie es das Teilzeitbefristungsgesetz schon seit Jahren erlaubt. Für dieses Zugeständnis haben die Gewerkschaften aber eine starke Einschränkung erreicht, die deutlich besser ist als das Gesetz: Maximal 3 Prozent aller Planstellen dürfen so befristet sein. Der Personalrat wird das überprüfen.

 

  • Nebenbeschäftigungen müssen nicht mehr genehmigt, sondern nur noch angezeigt werden – und können nur bei Gefährdung berechtigter Interessen des rbb untersagt werden. Hierzu zählt beispielsweise die Nutzung der im Sender erlangten "Rundfunkpopularität", insbesondere bei werblichen Nebentätigkeiten. Diese Regelung betrifft aber de facto kaum Feste, da die meisten Moderatoren und Reporter frei sind.

 

  • Das 13. Monatsgehalt wird auf die zwölf Monate eines Jahres umgerechnet. Seit Jahren haben wir als JVBB/DJV uns dafür eingesetzt, die mittlerweile ARD-übliche Regelung zu übernehmen. Das bisherige „13.“ ist jetzt auf Dauer dem Zugriff der KEF (die „Sonderzahlungen“ kürzen will) auf Dauer entzogen. Ab Juli dieses Jahres werden die dann erhöhten Monatsgehälter ausgezahlt.

 

  • Die De-facto-Unkündbarkeit wird künftig erst nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht. Bisher war man schon nach zehn Jahren so gut wie unkündbar.

 

  • Die bisherige Freistellung für Arztbesuche wird jetzt auf „ärztlich verordnete Therapien“ wie Physio erweitert. Allerdings wird jetzt ausdrücklich festgelegt, dass auch eine Verschiebung der Arbeitszeit den Zweck erfüllt.

  • Nachteil gegenüber der bisherigen, allerdings nicht tariflich garantierten Praxis: Für Neueinstellungen ab 1.1.2020 werden die Beihilfen abgeschafft.

 

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