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rbb-Freienvertretung

Erst Wahlen, dann Stresstest


Vom 29.09. bis 02.10.2014 finden die Wahlen zur neuen, gemäß rbb-Staatsvertrag einzurichtenden Freienvertretung statt. Alle arbeitnehmerähnlichen rbb-Beschäftigten dürfen dazu ihre Stimme abgeben.

Im Gegensatz zu anderen ARD-Anstalten werden die rbb-Freien nicht vom Personalrat vertreten. Stattdessen sieht der Staatsvertrag eine gewählte, gegenüber der Intendantin aber zahnlose Vertretung vor. Die bisherige informelle Freienvertretung rbbpro ruft dennoch zu den Wahlen auf, um die „offizielle“ Freienvertretung in den nächsten zwei Jahren einem „Stresstest“ zu unterziehen. Bringt es tatsächlich Fortschritte für die Freien, auch in Konfliktsituationen, oder nicht? Nach zwei Jahren wollen nämlich die beiden Landesparlamente die Praxis evaluieren. Dann werden die Freien von JVBB und DJV Berlin auch wieder ihre Stimme erheben.

Die Gewerkschaften – DJV-Verbände und ver.di – hatten gemeinsam mit rbbpro und dem Personalrat gefordert, dass die Freien wie in anderen ARD-Anstalten vom Personalrat vertreten werden. Das Bemühen, diese Stellung im novellierten rbb-Staatsvertrag zu verankern, scheiterte trotz intensiven Lobbyings, Gesprächen mit den Medienpolitikern von Berlin und Brandenburg, diversen Anhörungen in Abgeordnetenhaus und Landtag an Senats- und Staatskanzlei.
Der Staatsvertrag sieht jetzt eine gewählte, aber gegenüber der Intendantin zahnlose Freien-Vertretung vor. Mit einer zweiten Kampagne wurde dann mit vereinten Kräften versucht, den rbb-Rundfunkrat dazu zu bewegen, das entsprechende Statut abzulehnen und die Intendantin mit neuen Verhandlungen über ein Statut, das echte Mitbestimmung vorsieht, zu beauftragen. Eine Mehrheit des Rundfunkrats stellte sich jedoch hinter die Intendantin und verabschiedete das Statut. Die bisherige informelle Freienvertretung rbbpro hat nach ausführlichen Diskussionen beschlossen, dennoch zur Beteiligung an den Wahlen zur neuen „offiziellen“ Freien-Vertretung aufzurufen. Ziel ist es, das Statut der Intendantin in den nächsten zwei Jahren einem „Stresstest“ zu unterziehen.

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