Mitglied werden

G20-Akkreditierungen

Journalisten gehen vor Gericht


32 Journalisten entzog das Bundespresseamt Anfang Juli beim G20-Gipfel in Hamburg kurzfristig die Akkreditierung. Sie wissen bis heute nicht, warum. Neun klagen jetzt.

Beim Berliner Verwaltungsgericht sind mittlerweile neun Klagen von Journalisten gegen das Bundespresseamt eingegangen. Das hat ein Sprecher dem Tagesspiegel bestätigt. Die Kläger wollen nachträglich feststellen lassen, inwieweit es rechtswidrig war, ihnen die schon erteilten Akkreditierungen zum G20-Gipfel in Hamburg wieder zu entziehen. Von den insgesamt 32 überprüften Journalisten hatten laut Spiegel Online neun die Zulassung komplett entzogen und nicht wieder zurück bekommen.Für das Akkreditierungsverfahren waren das Bundespresseamt und das Bundeskriminalamt zuständig. Den Journalisten wurde am Eingang zum Tagungsort von Sicherheitskräften der Einlass verwehrt. Ihre Namen standen auf einer Liste. Begründet wurde das offiziell zunächst mit "ernsthaften Sicherheitsbedenken". Der DJV hatte umgehend gegen den Eingriff in die Pressefreiheit als willkürliche Entscheidung protestiert und Aufklärung gefordert. Vielfach kritisiert wurde auch die Praxis mit der sogenannten schwarzen Liste vor dem Hintergrund des Datenschutzes. "Die beiden eng beschriebenen Seiten waren vielfach kopiert und offensichtlich in größerer Auflage verteilt worden. Die Beamten hatten nach eigener Auskunft weder Anweisung, sie diskret zu benutzen, noch sie nach Gebrauch überprüfbar zu entsorgen", berichtete Arnd Henze aus dem ARD-Hauptstadtstudio. "Dabei geht es um eine der brisantesten Listen, die je zusammengestellt wurde. Denn sie enthält die Namen von 32 Journalisten, die vom Bundeskriminalamt via Twitter pauschal als Sicherheitsrisiko stigmatisiert wurden." Regierungssprecher Steffen Seibert und Vertreter des Bundesinnenministeriums hatten Vertretern von DJV und dju am 19. Juli im Bundespresseamt zugesagt, dass die betroffenen Journalisten schnellstmöglich erfahren sollten, welche Sicherheitsbedenken gegen sie vorlägen. Aus Datenschutzgründen sollten die Journalisten ihre Fälle individuell abfragen, was neben den neun Klägern 17 Kollegen getan haben. Antworten stehen offenbar noch immer aus. Bekannt wurde, dass einige angemeldete Journalisten nach Angaben der Bundesregierung vorbestraft und im linksextremen Spektrum aktiv gewesen sind. Das BKA habe vor möglichen Störaktionen gewarnt. Dass die sicherheitsrelevanten Erkenntnisse möglicherweise aus dem Ausland zugespielt worden sind, hatte Regierungssprecher Steffen Seibert bestritten. Zu den Berichterstattern, die trotz vorheriger Überprüfung während des Gipfelwochenendes nicht zugelassen wurden, gehören beispielsweise ein freier Fotograf, der für Spiegel Online arbeitet, ein NDR-Reporter und ein Reporter vom Weser Kurier, dessen Blatt sofort einen Anwalt eingeschaltet und Beschwerde eingelegt hatte.grm

News Archiv JVBB