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Verfassungsgericht zu Durchsuchung bei „Berliner Morgenpost“

Journalistenverband begrüßt Urteil und kritisiert Ermittler


Der Journalistenverband Berlin-Brandenburg JVBB begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung von Redaktionsräumen.

Der Journalistenverband Berlin-Brandenburg JVBB begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung von Redaktionsräumen. „Deutschlands oberste Richter stärken damit den Informantenschutz, die Pressefreiheit und den Journalismus insgesamt“, erklärte der JVBB-Vorsitzende Alexander Fritsch. Das BVerfG hatte in zwei am heutigen Freitag veröffentlichten Urteilen die Durchsuchung der Redaktionsräume der „Berliner Morgenpost“ sowie der Wohnung eines Reporters der Zeitung für verfassungswidrig erklärt. Berliner Ermittler hatten die Durchsuchungen im Jahr 2012 vorgenommen, weil der Reporter angeblich einen Beamten bestochen haben soll. Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten dürfe nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären, entschied das Bundesverfassungsgericht jetzt (Az. 1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13  und  1 BvR 2480/13). „Das ist eine eindrucksvolle Klarstellung durch die Verfassungsrichter“, kommentierte Fritsch. Gleichzeitig kritisierte er scharf die Berliner Ermittlungsbehörden. Sie hätten nicht zum ersten Mal einen erschreckenden Mangel an Verständnis für den Wert der Pressefreiheit bewiesen. „Man schüttelt den Kopf, dass Staatsanwälte und Polizei in der Hauptstadt deshalb immer wieder Nachhilfe vom Verfassungsgericht bekommen müssen“, sagte Fritsch weiter.

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