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Pentagon

Kriegsgebiete ohne Journalisten


Der DJV hat die neuen Kriegsregeln des US-Verteidigungsministeriums als problematisch im Hinblick auf die Pressefreiheit bezeichnet.

Das 1.180 Seiten starke Reglement vom Juni dieses Jahres, das erst jetzt bekannt wurde, sieht Journalisten entsprechend dem Völkerrecht zwar grundsätzlich als Zivilisten an, enthält aber Einschränkungen, die mit einer freien Presse nicht zu vereinbaren sind. So kann Journalisten nicht nur der Zugang zu Kriegsgebieten verwehrt werden. Das US-Militär kann auch die Berichterstattung über nicht näher spezifizierte „sensible Informationen“ umfassend verbieten. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die umfangreichen Zensurmöglichkeiten stehen nach Auffassung des DJV im krassen Gegensatz zu den völkerrechtlichen Grundlagen der Berichterstattung aus Kriegsgebieten. Eine Berichterstattung, die nur noch von „eingebetteten Journalisten“ kommt, die mit den US-Soldaten im Kriegsgebiet unterwegs sind, dürfte diesen Grundlagen nicht mehr entsprechen.„Das Pentagon verstößt damit eindeutig gegen die Internationale Erklärung der Menschenrechte“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Deren Artikel 19 spreche Journalistinnen und Journalisten das Recht zu, Informationen über Grenzen hinweg zu beschaffen. Das gelte auch bei kriegerischen Auseinandersetzungen.Konken erinnerte in dem Zusammenhang an den Irak-Krieg von 2003, als die amerikanischen Truppen erstmals den „embedded journalism“ in großem Stil eingesetzt hätten: „Die eingebetteten Journalisten konnten nur die Informationen weiter geben, die sie von den US-Truppen bekamen. Unabhängige Berichterstattung war nicht möglich.“ Der Irak-Krieg sei offenbar die Blaupause für die Autoren der Kriegsregeln des Pentagon gewesen. Konken: „Das ist einer Demokratie unwürdig.“

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