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Neuer Tarifvertrag für freie Feste


Gewerkschaften und rbb einigen sich auf einen neuen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a-TV)

Die Gewerkschaften Journalistenverband Berlin Brandenburg, DJV Berlin und dju in ver.di haben sich mit dem rbb auf einen neuen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a-TV) geeinigt. Der neue Tarifvertrag soll ab 01. Januar 2019 gelten.

 

Der 12a-TV dient dem sozialen Schutz der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufig für den rbb tätig sind (sog. arbeitnehmerähnliche Personen). Er regelt u. a. Ansprüche auf Urlaubsentgelt, Zuschuss im Krankheitsfall, Zuschuss im Krankheitsfall der Kinder, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie Ausgleichszahlung bei Nichteinhaltung der Ankündigungsfristen.

 

Die wichtigsten Verhandlungsergebnisse sind:
  • Der rbb zahlt künftig einen Zuschuss im Krankheitsfall ab dem ersten Krankheitstag.
  • Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die der Bestandschutztarifvertrag nicht gilt, haben bei Neuabschluss des 12a-TV Anspruch auf eine Familiensonderzahlung. Diese beträgt pro anspruchsberechtigtem Kind 67 €. 
  • Längere Ankündigungsfristen für arbeitnehmerähnliche Personen. Die längeren Ankündigungsfristen schützen langjährige freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Beendigung bzw. Einschränkung ihrer Tätigkeit.

Darüber hinaus haben sich Gewerkschaften und rbb auf Regelungen verständigt, die die freien Kolleginnen und Kollegen beispielsweise bei der Pflege Angehöriger besser schützen.

Ferner gab es zum 1. Januar 2018 eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes. Dieses gilt jetzt nicht mehr nur für Arbeitnehmerinnen, sondern auch für arbeitnehmerähnliche Frauen. Diese Regelungen sind jetzt ebenfalls im 12a-TV enthalten.

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