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Hintergrundgespräche mit Kanzlerin Merkel

Offenlegung ist Eingriff in Redaktionsgeheimnis


Der DJV hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu Hintergrundgesprächen der Bundeskanzlerin mit Journalisten kritisiert.

Der „Spiegel“ hatte zuvor berichtet, dass die Kanzlerin nach einer Entscheidung des Gerichts von Dezember 2016 offenlegen müsse, mit welchen Journalisten sie sich zu vertraulichen Gesprächen getroffen habe und worüber geredet worden sei. „Der Richterspruch ist eine Farce“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Mit welchen Lobbyisten die Kanzlerin redet, ist von viel größerer Bedeutung.“
Der DJV-Vorsitzende sieht in der Verfügung des Verwaltungsgerichts zudem einen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis: „Wenn der Richterspruch so stehen bleibt, wäre er auf alle Politiker bis hinunter zum Bürgermeister übertragbar.“ Hintergrundgespräche von Journalisten seien keine Kungelrunden, sondern wichtige Instrumente zur Gewinnung und Einordnung von Informationen. Überall: „Das muss auch künftig möglich sein.“

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