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EU-Urheberrecht

Schaden für Urheber


Der Vorschlag der EU-Kommission zu einer neuen Richtlinie im Urheberrecht stößt beim DJV auf Ablehnung.

Der von Digitalkommissar Günther Oettinger am heutigen Mittwoch vorgestellte Entwurf nütze den Urhebern wenig und habe deshalb sein Ziel verfehlt, ein modernes europaweites Urheberrecht zu schaffen, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. So seien etwa Regelungen zum Vertragsrecht spärlich und sehr vage formuliert. Der Anspruch der Urheber auf Information darüber, in welchem Umfang ihre Artikel, Berichte und Fotos genutzt werden, ist zudem in dem Entwurf an den administrativen Aufwand gekoppelt. Überall: „Das heißt im Klartext: Der Verlag kann den Freien Auskünfte verweigern, wenn die Recherche zu viel Zeit in Anspruch nimmt.“ Das vorgesehene Leistungsschutzrecht der Presseverleger sei unpräzise und berge die Gefahr in sich, die Rechte der Urheber zu verdrängen. Unklar und nachbesserungsbedürftig sei auch die vorgesehene Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber. Schon deren Höhe werde nicht bestimmt.

 

Die EU-Kommission habe die Chance vertan, mit einem innovativen Rechtsrahmen die Position der Urheber zu stärken, kritisiert der DJV-Vorsitzende. „Das Oettinger-Papier liest sich so, als hätten die Lobbyisten der Verlage dabei die Regie geführt.“ In der jetzt vorliegenden Fassung dürfe das Papier keinesfalls angenommen werden.

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