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Bundesarchivgesetz

Sonderregelungen streichen


Der Gesetzgeber muss die immer noch großzügigen Sonderregeln für den Bundesnachrichtendienst im Reformentwurf des Bundesarchivgesetzes streichen.

Das fordern der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die dju in ver.di und Netzwerk Recherche aus Anlass der morgigen Abstimmung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Die drei Journalistenorganisationen kritisieren, dass Geheimdienste auch nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien weiterhin Ausflüchte nutzen können, um zu verhindern, dass Unterlagen an das Bundesarchiv übergeben werden müssen und damit der Öffentlichkeit zugänglich sind. „Das macht eine lückenlose journalistische Recherche unmöglich“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.“Es liegt auf der Hand, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst kein Interesse an der journalistischen Aufbereitung seiner früheren Aktivitäten hat,“ betont Manfred Redelfs aus dem Vorstand von Netzwerk Recherche. „Das Gesetz liefert jetzt einen Freibrief zur Informationsverweigerung - gegen die einhelligen Empfehlungen aus der Expertenanhörung."
Die drei Organisationen weisen darauf hin, dass die Bundesbehörden ihre Unterlagen nach spätestens 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten müssen. „Auch der Geheimdienst muss sich demokratischer Kontrolle und Transparenz beugen“, betont Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di. „Es gibt keinen Grund für eine BND-Klausel im Gesetz, dementsprechend muss der Bundestag diese streichen."
Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen zum Informationszugang, wenn die Informationen nach einem Informationsfreiheitsgesetz dem Zugang offen gestanden haben, sind nach Überzeugung von DJV, ver.di und Netzwerk Recherche ein Schritt in die richtige Richtung.
Das bisher geltende Bundesarchivgesetz stammt aus dem Jahr 1988 und ist seitdem nicht wesentlich aktualisiert worden.

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