JVBB/DAV-Podium zum neuen Urhebervertragsrecht
„Verwässerung statt Verbesserung“
Hochkarätig besetztes Podium, Foto: DAV
Am Dienstagabend diskutierten Journalisten und Autoren mit Verlegervertretern und Juristen über die Frage, wie eine angemessene Vergütung nach dem neuen Urhebervertragsrecht gewährleistet werden kann.
Video mit kurzen Ausschnitten der Debatte: http://bit.ly/1r1I1LrEigentlich sollte die lange versprochene Gesetzesreform den Journalisten und anderen Urhebern endlich eine „angemessene Vergütung“ sichern. Doch was noch im Entwurf von Bundesjustizminister Maas nach einer Verbesserung aussah, sei im fertigen Regierungsentwurf dann eine „Verwässerung“ geworden, klagte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Auf der gestrigen Berliner Podiumsdiskussion von JVBB und Deutschem Anwaltverein stritt an seiner Seite die Romanautorin („Das Lavendelzimmer“)und Journalistin Nina George: Sie rechnete dem Publikum vor, durchschnittlich blieben einer Buchautorin gerade einmal 1,44 Euro pro verkauftem Exemplar – nicht zuletzt wegen der überhand nehmenden Tendenz zu so genannten Total-Buyout-Verträgen, bei denen die Urheber einmal honoriert werden, aber am Weiterverkauf von Rechten nicht mehr beteiligt werden. Und Frank Überall nannte Beispiele extrem niedriger Vergütungen für journalistische Werke: 20 Euro für den Zeitungsbericht über ein Fußballspiel, 3,54 Euro für ein Foto. Dem widersprach heftig Rechtsanwalt Georg Wallraf, der bei den gerade laufenden Tarifverhandlungen für Tageszeitungen die Verlegerseite anführt. Das Gros der Autoren werde „vernünftig bezahlt“, vielleicht gebe es ja zu viele Journalisten, deren Geschäftsmodell nicht funktioniere. Der Forderung des Urheberrechts-„Papstes“ und Rechtsanwalts Paul Hertin, „Gemeinsame Vergütungsregeln müssen her“, dann könnten auch Verbandsklagen zugunsten der Autoren folgen, setzte Überall die Erfahrung des DJV entgegen: Die Vergütungsregeln für Tageszeitungen würden größtenteils nicht angewendet – was wiederum Wallraf für die Verlegerseite bestritt. Er hält auch die Forderung, die Honorarhöhen müssten garantieren, dass Autoren „über dem Mindestlohn verdienen“, für falsch: Anders als im Arbeitsrecht gebe es im Urheberrecht kein „Alimentationsprinzip“ - keine Garantie also für ein auskömmliches Einkommen. Hier gehe es nur um die Verteilung tatsächlich erzielter Gewinne.Bestseller-Autorin Nina George dagegen stritt vehement für Honorare, bei denen die eingesetzte Zeit fair vergütet wird: „Qualität kostet Geld.“ Medienjournalistin Ulrike Simon stellte dann allerdings aus dem Publikum heraus die ketzerische Frage an ihre Kollegen: „Warum sagt ihr nicht Nein zu 20 Euro für einen Artikel und lehnt solche Aufträge ab?“ Antwort von Frank Überall: „In Berlin mögen Autoren ja alternative Auftraggeber finden – aber was ist in Mecklenburg-Vorpommern?“ Auch dort sei Medienvielfalt nötig. Moderatorin Anja Zimmer, seit kurzem Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, durfte sich am Schluss über einen Minimalkonsens freuen, den der Anwalt Peter Schiwy aus dem Publikum benannt hatte: Die weit auseinander liegenden Sichtweisen zwischen Urhebern und Verwertern ihrer Werke seien doch „ein gesamtgesellschaftliches Problem“. Er forderte auf, deshalb auch über eine „gemeinsame Lösung nachzudenken“.Sein Wort in des Gesetzgebers Ohr: Demnächst muss sich der Bundesrat und wohl noch vor der Sommerpause der Bundestag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Journalisten und andere Urheber machen sich derzeit mit Petitionen und Briefen an Landesregierungen und Bundestagsabgeordnete dafür stark, dass aus der Verwässerung des Entwurfs doch noch die eine oder andere Verbesserung wird.Video der Debatte zum Urhebervertragsrecht: http://bit.ly/1r1I1Lr Weitere Infos zum Thema Urheberrecht finden Sie auf der Webseite des DJV: bit.ly/1YIxW0sBitte beachten Sie auch das Webinar zum Thema Urheberrecht, das am 29. April stattfindet: http://is.gd/rkxI3n