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Justizministerkonferenz

Whistleblower besser schützen


Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem aktuellen Beschluss der Justizministerkonferenz zum besseren Schutz von Whistleblowern einen Schritt in die richtige Richtung.

Die Justizminister von Bund und Ländern hatten zuvor Einigkeit darüber hergestellt, „dass die bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einer Überprüfung bedürfen", wie es in dem Beschluss wörtlich heißt. Die Bundesregierung wird von den Fachministern aufgefordert zu prüfen, ob es einer neuen gesetzlichen Regelung bedürfe.

 

„An der Notwendigkeit eines besseren Schutzes der Whistleblower kann kein Zweifel bestehen“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Er erinnert daran, dass bereits im September 2014 die Organisation Transparency International in einer Studie zu dem Schluss kam, Deutschland liege beim Schutz der Tippgeber unter dem Durchschnitt der G 20-Staaten. Weiterer Handlungsbedarf für den Gesetzgeber ergebe sich aus dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vom April. Überall: „Wer Missstände erkennt und die Medien informiert, darf nicht Gefahr laufen, wie ein Schwerverbrecher behandelt zu werden.“

 

Der DJV-Vorsitzende erwartet deshalb von der Bundesregierung, dass sie sich endlich dieses für den investigativen Journalismus so wichtigen Themas annehme. Schließlich habe die Große Koalition den Whistleblowerschutz bereits im Koalitionsvertrag als politisches Anliegen verankert.

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