Gericht
Wissenschaftliche Dienste von Landtagen auskunftspflichtig
Ein Berliner Journalist hatte geklagt und das Verwaltungsgericht in Mainz gab ihm Recht. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags arbeite wie eine Behörde. Für ihn gelte daher das Transparenzgesetz.
Wie Netzpolitik.org und SRW Aktuell online berichten, müssen Landtage auf Anfrage Gutachten ihrer Wissenschaftlichen Dienste herausgeben, die von Landtagsfraktionen in Auftrag gegeben wurden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Grundlage sei laut Urteilsbegründung das Transparenzgesetz. Gegen das Urteil ist keine Berufung zugelassen, es ist aber noch nicht rechtskräftig, berichtet Netzpolitik.org. Geklagt hatte Arne Semsrott, der für die Plattform „Frag den Staat“ arbeitet. In einem Interview mit detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf erklärt Arne Semsrott zu dem Fall: "Unsere Klage drehte sich ganz konkret um ein Gutachten zu Live-Streaming bei kommunalen Sitzungen." Im Prinzip könnten alle möglichen Themen von Fraktionen an den Wissenschaftlichen Dienst herangetragen werden und deren Ausarbeitung bilden wiederum Grundlagen für Gesetz, so Semsrott weiter. Das sei das eigentliche Anliegen der Klage gewesen. "Der Wissenschaftliche Dienst im Landtag genauso wie im Bundestag liefert wichtige Grundlagen dafür, wie Gesetze letztlich auszusehen haben. Und wir sagen: Wenn das eine Grundlage für Gesetze ist, dann muss die Öffentlichkeit auch über diese Grundlage informiert werden." Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags entschied nach einer Informationsfreiheits-Kampagne 2016, die unter anderem von "Frag den Staat" initiiert worden war, all seine Gutachten online zu veröffentlichen. Im Anschluss daran erreichten die Landtage in ganz Deutschland entsprechende Anfragen. Der Landtag in Mainz hatte sich geweigert, Gutachten herauszugeben. Brandenburg hatte sich seinerzeit entschieden, sämtliche Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes auf seiner Website verfügbar zu machen. Auch das Berliner Abgeordnetenhaus dokumentiert die Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes auf seiner Website. grm