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Berufsstart

Zeitgemäße Ausbildung


Die Ausbildung von Volontären an Tageszeitungen richtet sich künftig nach dem neuen Ausbildungstarifvertrag, den der DJV mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger ausgehandelt hat.

 

Danach dauert das Zeitungsvolontariat zwei Jahre und kann nur einvernehmlich zum Erwerb von Zusatzqualifikationen oder zur Ergänzung der Ausbildungsinhalte um maximal drei Monate verlängert werden. Die Ausbildung muss sich auf mindestens drei Ressorts oder Themenfelder erstrecken. Möglichst im ersten Ausbildungsjahr sollen außerbetriebliche Bildungsmaßnahmen von mindestens vier Wochen Länge durchgeführt werden. Darüber hinaus haben BDZV und DJV erstmals einen Musterausbildungsplan zum Bestandteil des Tarifvertrags erklärt.

 

„Der neue Tarifvertrag schafft den notwendigen Rahmen für eine zeitgemäße Ausbildung angehender Journalisten an Tageszeitungen“, hebt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall hervor. „Ich freue mich besonders darüber, dass es uns zusammen mit dem BDZV gelungen ist, Forderungen nach einer generellen Verlängerung des Volontariats vom Tisch zu wischen.“ Im Mittelpunkt stehe weiterhin die qualifizierte Ausbildung und nicht der Volontär als billige Arbeitskraft. Der Ausbildungstarifvertrag vermittle dem Nachwuchs das Rüstzeug für einen erfolgreichen Berufsstart und spiegle die Bedeutung wider, die die Zeitungsverleger dem Volontariat beimessen.

 

 

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