Professionelle Journalist:innen sind im DJV
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Du hast unsere Aufnahmerichtlinien gelesen und erfüllst die Kriterien? Dann freuen wir uns sehr, dich schon bald als neues Mitglied im DJV zu begrüßen.
Achtung: Für alle, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bieten wir eine "Schnuppermitgliedschaft" an - 12 Monate volle Leistung für nur 9,90 € / Monat!
Nach dem Absenden des Formulars werden wir uns umgehend mit dir in Verbindung setzen.
VORTEILE BEIM DJV
faire Vergütung, Gehaltsentwicklung und im Ernstfall: Streikgeld
Abmahnung? Kündigung? Schlechtes Zeugnis? Wir klären das!
Arbeitsvertrag unklar? Wir beraten gern!
für Mitglieder jedes Jahr kostenlos
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Mentoring, journalistische Community, Mitgliederevents
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Sie müssen lediglich den Online-Aufnahmeantrag ausfüllen, Ihre Nachweise der journalistischen Tätigkeit (bspw. Arbeitsvertrag, Vertrag über feste freie Mitarbeit, Bestätigung des Arbeitgebers, Immatrikulationsbescheinigung o.ä.) hochladen, die kleine Captcha-Matheaufgabe lösen und auf "Absenden" klicken! Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an unsere Geschäftsstelle - wir helfen Ihnen gern weiter!
Natürlich können Sie, statt unser Online Formular zu nutzen, den Aufnahmeantrag auch bequem am Rechner bearbeiten. Öffnen Sie dazu das Formular im Acrobat-Reader (nicht im Browser!), füllen es aus und schicken es als Mailanhang an info@djv-berlin.de. Bitte vergessen Sie dabei nicht, auch die Nachweise Ihrer journalistischen Tätigkeit an die Mail anzuhängen. Zudem benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Details finden Sie in den Hinweisen.
Und selbstverständlich schicken wir Ihnen auf Wunsch alle Unterlagen auch gern per Post zu. Um diese anzufordern, nutzen Sie bitte unser ebenfalls unsere Mailadresse info@djv-berlin.de.
Rechtliche Grundlagen
Der DJV Berlin – JVBB vertritt die Interessen seiner Mitglieder entsprechend der Satzung. Für den DJV Berlin – JVBB als Gewerkschaft und Berufsverband gilt das Solidarprinzip: die Gewährung von gegenseitiger Hilfe und Unterstützung durch seine Mitglieder. Mit dem Mitgliedsbeitrag werden die satzungsgemäßen Aufgaben und Zielsetzungen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten finanziert.