Das unverzichtbare Arbeitsmittel für professionelle Journalist:innen
Der bundeseinheitliche Presseausweis
Der Presseausweis erleichtert dir die Arbeit
Für Journalist:innen, die im öffentlichen Interesse recherchieren und berichten wollen, hat der bundeseinheitliche Presseausweis viele Vorteile. Er erleichtert den Zugang zu Informationen und Ereignissen, die der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.
Der Presseausweis vom DJV ermöglicht dir als Journalist:in, deine hauptberufliche journalistische Tätigkeit gegenüber Behörden, Veranstaltern, Unternehmen oder Organisationen sehr einfach nachzuweisen.
Presseausweis 2024 beantragen (Mitglied)
Mitglieder senden den Antrag bitte an presseausweis@djv-berlin.de
Presseausweis 2025 beantragen (Mitglied)
Mitglieder senden den Antrag bitte an presseausweis@djv-berlin.de
Presseausweis 2024 beantragen (Nichtmitglied)
Nichtmitglieder senden den Antrag bitte an djv-presseausweis@djv-berlin.de
Presseausweis 2025 beantragen (Nichtmitglied)
Nichtmitglieder senden den Antrag bitte an djv-presseausweis@djv-berlin.de
Wie beantrage ich den Presseausweis?
Die Anträge können per E-Mail
Mitglieder an presseausweis@djv-berlin.de
Nichtmitglieder an djv-presseausweis@djv-berlin.de
oder postalisch gesendet werden: DJV Berlin - JVBB, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin.
- Mitglieder, die ein Presseautoschild beantragen: Bitte NICHT vorab überweisen. Sie erhalten eine Rechnung und überweisen dann die Gebühr.
- Wir stellen den Bargeldverkehr ein und bitten darum, von Barzahlungen in unserer Geschäftsstelle abzusehen.
- ID-Nachweis: Wenn Sie einen Erstantrag stellen, reichen Sie bitte eine Personalausweiskopie (auch die Rückseite mit der aktuellen Meldeadresse, die auf dem Ausweis erscheint) mit ein. Ist die aktuelle Meldeadresse noch nicht eingetragen, zum Personalausweis Vorderseite die amtliche Meldebestätigung über den Wohnsitz. Möglich ist auch die Kombination Pass und amtliche Meldebestätigung über den Wohnsitz. Ausländische Antragsteller/-innen reichen bitte zusätzlich den aktuellen Aufenthaltstitel / Arbeitserlaubnis mit ein.
- Wenn Sie einen Folgeantrag stellen und es gab Änderungen (Adresse, Name, Künstlername, Staatsbürgerschaft) reichen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit ein.
- Bitte füllen Sie den Antrag komplett aus. Immer wieder wird die Unterschrift vergessen, bitte unterschreiben Sie den Antrag. Fehlen Unterschrift und / oder Angaben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Antrag / Passfoto / Unterlagen per E-Mail: Bitte NUR Dateianhänge, keine Dokumente oder Passfotos direkt den E-Mailtext kopieren. Nachweise sollten zusammengefasst ein einem Dokument als pdf, unter 10 MB, zugeschickt werden. Das Passfoto nur und einzeln als jpg unter 1 MB im Passfoto-/Hochformat als Dateianhang.
- Eilantrag: Wenn Sie einen Eilantrag (nur gegen Gebühr, Mitglieder: 10 €; Nichtmitglieder: 50 €) stellen, schreiben Sie bitte EILANTRAG direkt als erstes Wort in den Betreff Ihrer E-Mail. Ferner benötigen wir den Termin, bis wann Sie den Ausweis spätestens benötigen. Nichtmitglieder planen wegen der Vorkasse bitte die Zusendung der Rechnung und den Geldüberweisungszeitraum mit ein.
- Arbeitsnachweise: In den Hinweisen finden Sie ausführlich, welche Nachweise Sie einreichen müssen. Mitglieder bei Änderungen, Nichtmitglieder bei jeder Antragstellung.
Sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beim DJV beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat vor der wachsenden Anzahl so genannter Presseausweise gewarnt, die von dubiosen Anbietern im Internet beworben werden. Der oben gezeigte Presseausweis wird ausschließlich von den sechs Medienverbänden ausgestellt:
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di)
Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Freelens
Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten.
Genau deshalb ist er bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei vielen Unternehmen anerkannt.
- Ausführliche Infos zum Presseausweis finden Sie auf www.presseausweis.org
Die Vorteile für Journalistinnen und Journalisten
Bitte beachten Sie: Die in der Folge genannten Vorteile sind im Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit zu sehen. Der Presseausweis dient nicht privaten Zwecken.
Sie benötigen Informationen von Behörden?
Mit dem Presseausweis können Sie gegenüber Behörden nachweisen, dass Sie hauptberuflich als Journalist tätig sind. Unter anderem können Sie sich mit Ihrem Presseausweis für den Bundestag oder die Landtage akkreditieren. Behörden sind zudem durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalisten kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten.
Sie wollen in gesperrten Bereichen recherchieren?
Auch wenn Sie über politische und sportliche Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit einem Unglücksfall berichten wollen, ist es hilfreich, den Presseausweis zur Hand zu haben. Denn der Ausweis erleichtert Ihnen die Akkreditierung oder den Zutritt zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind. Gerade wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristig auf ein Gelände gelangen müssen, erleichtert der Presseausweis den Polizisten vor Ort die Entscheidung darüber, wen sie zulassen und wen nicht.
Sie wollen von einer Messe und über die dort vorgestellten Neuheiten in der Branche berichten?
Um als Journalist für Messen akkreditiert zu werden, setzen viele Messegesellschaften die Legitimation per Presseausweis voraus. Denn auch hier gilt wieder: Der Presseausweis garantiert, dass die Veranstalter es mit professionellen Journalisten zu tun haben. Eine Akkreditierung erleichtert Ihnen auch auf Messen die Recherchen: Sie können die Messe kostenlos besuchen und meist stehen eigene Ansprechpartner für die akkreditierten Journalisten bereit.
Sie brauchen Informationen aus Unternehmen und möchten über deren Produkte oder Veranstaltungen berichten?
Auch Unternehmen sind daran interessiert, dass Journalisten, die zu Produktpräsentationen, Aktionärsversammlungen, Kongressen oder Pressekonferenzen eingeladen werden, tatsächlich professionell tätig sind. Insofern verlangen sie häufig die Vorlage des Presseausweises für Akkreditierungen. Auch die Aufnahme in die Presseverteiler oder der Zugang zu Pressebereichen auf den Internetseiten der Unternehmen wird Ihnen durch den Besitz des Presseausweises erleichtert.
Mehr Infos
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- Polizei und Journalist:innen: DJV-Infos für Einsätze
- Allgemeine Informationen vom Deutschen Presserat zum bundeseinheitlichen Presseausweis: https://www.presseausweis.org