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DJV Berlin-JVBB

Gremien

 

Aufnahmeausschuss

Der Aufnahmeausschuss ist zuständig für die Aufnahme von neuen Mitgliedern.

§ 13 der Satzung des DJV Berlin – JVBB: Aufnahmeausschuss

5.1 Der Aufnahmeausschuss besteht aus mindestens sechs und höchstens zwölf Mitgliedern des DJV Berlin - JVBB, ihm darf kein Vorstandsmitglied angehören. Die Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung berufen. Sind weniger als sechs Mitglieder im Aufnahmeausschuss, so kann der Vorstand bis zur nächsten Wahl weitere Mitglieder berufen.

5.2 Seine Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl oder Berufung. Er kann im Einzelfall Aufgaben dem/der Geschäftsführer/in übertragen.

5.3 Der Ausschuss gibt sich bei seiner Konstitution eine Geschäftsordnung und wählt eine/n Vorsitzende/n. Der Ausschuss ist verpflichtet, den Vorstand monatlich über seine Entscheidungen schriftlich zu informieren und der Mitgliederversammlung Rechenschaft zu geben.

Mitglieder des Aufnahmeausschusses ( gewählt von der Mitgliederversammlung am 10. Juni 2023):

  • Christine Dankbar
  • Astrid-Sonja Fischer
  • Ernst-August Ginten
  • Bernd Lammel
  • Daniela Noack
  • Gabi Probst 
  • Annette Rogalla
  • Thomas Schneider
  • Frank Wagner

 

Schiedsgericht

Das Schiedsgericht ist zuständig bei Streitigkeiten des DJV Berlin - JVBB mit einzelnen Mitgliedern, bei Konflikten unter sowie mit Mitgliedern (soweit das Vereinsinteresse berührt ist) und bei Unstimmigkeiten zwischen Organen oder Gremien des Vereins. Es befasst sich außerdem mit Fragen, die hinsichtlich der Auslegung und Anwendung der Satzung entstehen.

§ 13 der Satzung des DJV Berlin-JVBB: Schiedsgericht

13.1 Das Schiedsgericht besteht aus zehn Verbandsmitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Sie müssen mindestens fünf Jahre Mitglieder des DJV sein und sollen über eine langjährige journalistische Berufserfahrung verfügen.

13.2 Zuständigkeit und Arbeitsweise des Schiedsgerichts sind in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Schiedsgerichtsordnung geregelt. Sie wird mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Mitglieder des Schiedsgerichts ( gewählt von der Mitgliederversammlung am 10. Juni 2023):

  • Gabriele von Moltke
  • Peter Pistorius
  • Gerhard Kothy
  • Ann Schäfer
  • Jörg Wachsmuth
  • Almut Zimdahl
  • Minou Amir-Sehhi
  • Gudrun Küsel
  • Josef Zens

 

Kassenprüfung

Kassenprüferinnen und Kassenprüfer im DJV Berlin – JVBB sind ein Kontrollorgan für Vorstand und Geschäftsführung. Sie haben das Recht, jederzeit – mit oder ohne Ankündigung – die Buchaltung des Verbandes auf Richtigkeit und sachgemäße Mittelverwendung zu überprüfen. Ihr Kassenprüfungsbericht, der auf der Mitgliederversammlung vorgestellt wird, ist Grundlage für die Entlastung des Vorstandes für das vorangegangene Rechnungsjahr. 

§ 14 der Satzung des DJV Berlin-JVBB: Kassenprüferinnen und Kassenprüfer

14.1 Die Mitgliederversammlung wählt mindestens drei Kassenprüfer/innen. Sie erstatten der Mitgliederversammlung jährlich Bericht.

14.2 Kassenprüfer/innen haben das Recht, die Kasse sowie die Buchungs- und Bilanzunterlagen des Verbandes jederzeit – auch unangemeldet - zu kontrollieren. Sie prüfen auch den dazugehörigen Schriftverkehr und Verträge, die Auswirkungen auf Beschlüsse, Ausgaben und den Etat haben.

Mitglieder der Kassenprüfer:innen ( gewählt von der Mitgliederversammlung am 10. Juni 2023):

  • Anne Jacobs 
  • Udo Ladewig 
  • Burkhard Schröder